Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde, deren Vermögen und die in der Kirchengemeinde vorhandenen Kirchenstiftungen und deren Vermögen sowie die weiteren Stiftungen, die der Verwaltung ortskirchlicher Organe unterstellt sind und deren Vermögen, sofern sie keinen eigenen Verwaltungsrat haben. So lautet es im bischöflichen Gesetz.
Nach den Wahlen im November des vergangenen Jahres haben sich die neu gewählten Mitglieder am 3. Dezember 2019 konstituiert, den stellvertretenden Vorsitzenden und die Verantwortlichen für bestimmte Aufgabengebiete gewählt:
In den regelmäßigen monatlichen Sitzungen befasst sich der Verwaltungsrat mit vielen Themen – hier einige Beispiele:
In den VR-Sitzungen berichten die Mitglieder zu ihren Aufgabengebieten und informieren alle Mitglieder über die neuesten Entwicklungen.
Alle Themen werden offen und intensiv besprochen und diskutiert. Beschlüsse kommen zustande, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmt.
Der Verwaltungsrat wird bei seiner Arbeit unterstützt von Sebastian Oberinger, Mitarbeiter der Regionalverwaltung St. Ingbert.
Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind nicht öffentlich.
In der Pfarrei und in den einzelnen Kirchenstiftungen gibt es viele Anregungen und Wünsche, über die der Verwaltungsrat befinden muss, was im Hinblick auf die begrenzten finanziellen Mittel nicht einfach ist und: keine Kirchengemeinde soll sich benachteiligt fühlen.
Daher an dieser Stelle ein Hinweis auf die Kollekten:
Mit Ausnahme der Kollekten des Bistums (z.B. Renovabis, Caritas, Adveniat oder Misereor, die an das Bistum weitergeleitet werden) bleiben alle anderen Kollekten (z.B. für die Kirchenheizung oder den Erhalt der Kirche), Einzelspenden oder Überweisungen in der jeweiligen Kirchengemeinde.
Gerd ter Braak